Hilfe bei den unternehmerischen Pflichten des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG
Die Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach einem Datenschutzbeauftragten ist gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen eine nicht nur organisatorische Belastung. Um diese Belastung möglichst gering zu halten, bieten wir bei der Erfüllung dieser Pflichten der Einfachheit halber eine schlanke Betreuung, die sich an den Minimalforderungen des Gesetzes orientiert.
Gestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen unter die Vorschriften des BDSG fällt und einen fachkompetenten Datenschutzbeauftragten benennen muss.
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